Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren Vermittlung als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende: |
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Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages 1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zur Verfügung stellen. 1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich oder fernmündlich). |
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2. Leistungen |
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3. Rücktritt und Umbuchung 3.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. 3.3. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren: a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen) b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen) c) Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnreisen d) Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie 3.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen gelten auch bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen. Die abweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt. 3.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale. 3.6. Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3. genannten Fristen möglich. Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person ) berechnet. 3.7. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30 Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie, dass bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen sowohl vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind. 3.8. Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen. |
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5. Leistungsänderungen 5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen. |
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6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. 6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden. 6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. 6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. 6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. |
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7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen 7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu tragen. |
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8. Rücktritt und Kündigung durch uns 8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt 8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt |
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9. Haftung 9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 9.3. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind. |
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10.2. Minderung des Reisepreises 10.3. Kündigung des Vertrages Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. 10.4. Schadenersatz |
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a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 11.2. Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. 11.3. Wir haben nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. |
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12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. |
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14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung 14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende. |
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15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen 15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. 15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seinerseits bedingt sind. |
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16. Gerichtsstand, Sonstiges 16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. |
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